bequem online berechnen lassen

Wir sind bei einem Todesfall für Sie da

Oft tritt ein Todesfall plötzlich und unvorbereitet ein. Besonders den Angehörigen des Verstorbenen wird eine große Last während der Trauerzeit aufgebürdet. Um den Angehörigen in dieser schweren Zeit unter die Arme greifen zu können, haben wir eine Checkliste bei einem Todesfall zusammengestellt. Wir stehen Ihnen in Wien und Umgebung zur Seite und unterstützen Sie bei der Organisation und Umsetzung und beraten Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge. 

Ihr Bestatter in Wien & Umgebung

Für die Angehörigen stellt ein Todesfall immer eine enorme Ausnahmesituation dar. Neben der Trauer müssen Beisetzung und Trauerfeier beim Bestatter von den Hinterbliebenen geplant und organisiert werden. 

Was muss unmittelbar nach einem Todesfall in Österreich unternommen werden?

Wie ist die Beisetzung beim Bestatter zu organisieren? 

Welche Dokumente werden in Österreich benötigt?

Wie erhalte ich eine Sterbeurkunde in Österreich ?

Unsere Checkliste für den Todesfall in Österreich liefert Ihnen alle notwendigen Informationen und soll Sie bei der Organisation der Bestattung unterstützen.

Todesfall Bestattung Ried Deko

Die ersten Schritte bei einem Todesfall - Checkliste

Bei einem eingetretenen Todesfall sind die ersten Schritte immer abhängig vom Sterbeort.

Todesfall zu Hause

  • Notruf wählen
    Bei einem unerwarteten Todesfall müssen Sie zuerst den Notruf (Österreich 144 oder International 112) verständigen.
    Bei einem abzusehenden Todesfall verständigen Sie den Notruf oder den Hausarzt/die Hausärztin. Dieser stellt offiziell den Tod fest und stellt einen Behandlungsschein aus.
  • Totenbeschau
    Nach jedem Todesfall muss eine Totenbeschau durchgeführt werden. Bis zur Totenbeschau dürfen keine Veränderungen am Verstorbenen (z.B. Bewegung, etc.) vorgenommen werden. Bei der Totenbeschau werden zusätzliche Informationen wie Todesursache und ein mögliches Fremdverschulden vom Arzt untersucht.
    Ist keine eindeutige Todesursache vom Arzt festzustellen, wird der/die Verstorbene in ein Spital oder eine Gerichtsmedizin zur Obduktion überstellt.
  • Todesanzeige & Leichenbegleitschein
    Nach der Totenbeschau wird die Todesanzeige ( auch “Anzeige des Todes”) und der Leichenbegleitschein (auch „Todesbescheinigung“) ausgestellt. Diese Dokumente werden, sowohl in Wien als auch in Niederösterreich, für die Eintragung im Sterbebuch beim zuständigen Standesamt benötigt.

Todesfall im Spital, Pflege- oder Pensionistenheim

  • Todesfeststellung & Totenbeschau
    Tritt ein Todesfall im Spital, Pflege- oder Pensionistenheim auf, erfolgt die Feststellung des Todes und die Totenbeschau durch einen Arzt bzw. einer Ärztin vor Ort im Spital oder Heim. Ebenso wird die Todesanzeige an das zuständige Standesamt weitergeleitet.
  • Kleidung für die Bestattung
    Sie können bereits die gewünschte Kleidung für den/die Verstorbenen mitnehmen.
  • Bestattungsunternehmen
    Bitte verständigen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens und melden Sie auch den Todesfall  bei der Verwaltung.
    WICHTIG: Sie können den Bestatter frei wählen.

Todesfall in der Öffentlichkeit

  • Notruf wählen Tritt der Todesfall in der Öffentlichkeit auf, müssen Sie den Notruf unter 144 verständigen. Der zuständige Notarzt bzw. die zuständige Notärztin stellt in Folge den Tod fest. Die Polizei folgt automatisch und verständigt Angehörige und Bestattung. Bei Verdacht auf Fremdverschulden wird von der Staatsanwaltschaft meist eine Obduktion angeordnet.
  • Leichenbeschau
    Grundsätzlich wird der/die Verstorbene in eine Leichenhalle überstellt und dort erfolgt die Totenbeschau.
    Bei ungeklärter Todesursache kann eine Obduktion durchgeführt werden.

Todesfall im Ausland

  • Botschaft oder Konsulat
    Wenn Sie nicht anwesend waren, informiert Sie die österreichische Botschaft oder das Konsulat über den Todesfall.
    Waren Sie anwesend, müssen Sie die österreichische Botschaft oder das Konsulat über den Todesfall informieren, um das weitere Vorgehen zu klären.
  • Überführung
    Wurde keine Vorsorge zu Lebzeiten getroffen, sind die Überführungskosten aus dem Ausland in der Regel von den Angehörigen zu tragen.
  • Vertretungen im Ausland
    Die österreichischen Vertretungen im Ausland können rund um die Uhr telefonisch oder per Mail kontaktiert werden.
  •  

Bestattung Ried in Wien und Umgebung ist jederzeit für Sie in dieser schweren Zeit erreichbar. Wir unterstützen Sie bei allen anfallenden Organisationen (z.B. Beschaffung der Sterbeurkunde, etc.), stehen Ihnen bei Fragen zur Seite und begleiten Sie bei Ihrer individuellen Trauerfeier.

Die ersten 36 Stunden nach einem Todesfall - Checkliste

Nachdem die Todesfeststellung von einem Arzt erfolgt ist, die Totenbeschau durchgeführt wurde und die Todesanzeige vom Totenbeschauarzt/von der Totenbeschauärztin ausgestellt wurde, sind folgende Schritte notwendig:

Bestattungsunternehmen kontaktieren

Kontaktieren Sie das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens so früh wie möglich. Sie sind auf der Suche nach einem mitfühlenden und erfahrenen Bestattungsunternehmen? Bestattung Ried ist rund um die Uhr, telefonisch oder per Mail, für Sie erreichbar.

Behördengang

Für die Beurkundung des Sterbefalls auf dem Standesamt benötigen Sie folgende Dokumente des/der Verstorbenen:

  • Todesanzeige bzw. Anzeige des Todes
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde
  • Meldezettel
  • Bei Verwitweten 🡪 Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen 🡪 Scheidungsurteil
  • Bei Akademikern 🡪 urkundlicher Nachweis des akademischen Grades/ der akademischen Grade
  • Bei nicht österreichischen Staatsbürgern 🡪 Reisepass

 

Sollten Dokumente nicht auffindbar sein, ist das kein großes Problem. Die Bestattung Ried wird mit Ihrer Hilfe die Sterbeurkunde besorgen, welche für das weitere Vorgehen benötigt wird.

Wohnung versorgen & Angehörige informieren

Sollte der/die Verstorbene alleine gelebt haben, fahren Sie zum Wohnort und füttern ggf. Haustiere, schließen Sie die Fenster und drehen Sie Wasser und Heizung ab.
Außerdem sollten Sie weitere Bekannte und Verwandte über den Sterbefall informieren.

Über den Sterbefall informieren

  • Lebens- und Unfallversicherung
  • Arbeitgeber
  • Übermittlung des Testaments an das Nachlassgericht 🡪 im Idealfall wurde dies von einem Notar verfasst und ist bereits registriert

Unser einfühlsames und erfahrenes Team von Bestattung Ried bietet Ihnen den besten Service und begleitet Sie bei der Planung und Ausrichtung Ihrer individuellen Trauerfeier.

Beisetzung & Trauerfeier organisieren - Checkliste

  • Bestattungsart bestimmen
    Wenn keine Vorsorge getroffen wurde
    🡪 Wählen Sie zwischen Erdbestattung & Feuerbestattung, Donaubestattung, Baumbestattung, etc. 
  • Friedhof & Grab
    Wählen Sie Friedhof und Grab 
  • Termin mit dem Friedhof vereinbaren
    Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Friedhof für die Beisetzung von Sarg oder Urne
  • Termin mit dem Pfarrer oder Trauerredner/in vereinbaren
    Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner bzw. Trauerrednerin 
  • Todesanzeige & Partezettel
    Todesanzeige verfassen und gestalten und Partezettel versenden
  • Die Suche nach Grabschmuck & Trauerfloristik
    Bestellen Sie Grabschmuck und Trauerfloristik (z.B. Kränze, Kerzen, Schleifen, etc.)
  • Leichenschmaus
    Überlegen Sie, ob und wo Sie einen Leichenschmaus ausrichten möchten. Außerdem sollten Sie überlegen, welche Speisen zum Totenmahl angeboten werden sollen.

Nach der Beisetzung – Danksagung & Grabgestaltung

  • Gerne können Sie nach der Beisetzung Danksagungskarten an Freunde, Bekannte und Verwandte senden.
  • Ein paar Wochen nach der Beisetzung sollte das Grab aufgeräumt werden. Hier ist es besonders für ältere Hinterbliebene ratsam, eine fortlaufende Grabpflege zu organisieren. 
  • Nach einer Erdbestattung können Sie mit einem Steinmetz Kontakt aufnehmen. Dieser berät Sie zur individuellen Gestaltung des Grabsteins. Das Grab kann frühestens 6 Monate nach der Erdbestattung gestaltet werden, da sich das Grab erst etwas absetzen muss.

Nach der Beisetzung – Abmeldungen - Checkliste

Auch wenn ein Sterbefall sehr kräfteraubend ist, sollten Sie Behörden, Ämter und Co. über den Todesfall informieren. 

Nach Eintragung des Todesfalles im Sterbebuch erhalten Sie die Sterbeurkunde. Diese benötigen Sie für die Abmeldung von Versicherungen, Verträgen und Institutionen.

Folgende Stellen müssen Sie aktiv über den Sterbefall informieren:

  • Arbeitgeber des/der Verstorbenen
  • Behörden und Ämter (z.B. Finanzamt, Sozialamt, KFZ-Zulassungsbehörde, etc.)
  • Diverse Versicherungen
  • Grundbuch
  • Banken
  • Vereine und Religionsgemeinschaften
  • GIS
  • Gas, Strom, Fernwärme
  • Erwachsenenvertretung
  • Waffenbesitz-, jagd-, Fischereiregister
  • Weitere Verträge (z.B. Internet, Mobilfunk, Abonnements, etc.)

 

Folgende Stellen werden bei einem Todesfall automatisch durch das zuständige Standesamt verständigt:

  • Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
  • Österreichische Meldebehörde 
  • Hauptverband der Sozialversicherungsträger (gesetzliche Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsträger)
  • Verlassenschaftsgericht
  • AMS
  • Führerscheinregister
  • Wählerverzeichnis
  • Jugendhilfe bei Minderjährigkeit
  • Zivildienstserviceagentur
  • Militär 🡪 bei österreichischen Staatsbürger bzw. Staatsbürgerinnen zwischen 17 und 51 Jahren

 

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgaben werden vom Bestatter bei einem Sterbefall übernommen?

Der Service jedes Bestattungsunternehmens ist individuell. In der Regel übernimmt der Bestatter folgende Aufgaben:

Zuerst wird der/die Verstorbene überführt. Danach findet die hygienische Erstversorgung statt. Anschließend erfolgt, falls notwendig, die kosmetische Aufbereitung und bei Unfällen die Rekonstruktion des Leichnams. 

Des Weiteren unterstützt Sie das Bestattungsunternehmen bei der Auswahl eines Sarges oder einer Urne und berät Sie ausführlich über die verschiedenen Bestattungsarten. 

Darüber hinaus werden diverse Behördengänge (z.B. Kontaktaufnahme mit dem Standesamt, Absprache mit den Friedhofsträger, Organisation kirchlichen Trauerfeier, etc.) ebenfalls oft vom Bestattungsunternehmen übernommen

Wer ist für die Totenbeschau zuständig?

Die Zuständigkeit für die Totenbeschau ist in jedem Bundesland minimal unterschiedlich. In der Regel muss jeder Todesfall entweder der zuständigen Gemeinde oder direkt dem Totenbeschauarzt bzw. der Totenbeschauärztin gemeldet werden. Aber auch eine Meldung an ein Bestattungsunternehmen ist zugelassen, da das Bestattungsunternehmen die zuständigen Behörden verständigt. 

Folgende Personengruppen sind zur Meldung eines Todesfalles gesetzlich verpflichtet:

 

  • Angehörige
  • Pfleger
  • Inhaber eines Beherbergungsbetriebes 
  • Mitbewohner
  • Jeder der bzw. Jede die einen Leichnam auffindet

 

WICHTIG: Wird ein Leichnam in der Öffentlichkeit gefunden, ist man zu einer Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde verpflichtet.

In Wien kann, zum Zwecke der Totenbeschau, die Meldung eines Sterbefalles direkt telefonisch unter 01 400 087 890 an den Journaldienst der MA15 gerichtet werden.

Hat man als Hinterbliebener nach einem Sterbefall Anrecht auf Urlaub?

In der Regel wird Sonderurlaub im Todesfall gewährt, wenn ein Verwandter/eine Verwandte ersten Grades verstirbt.

Die Dauer des Sonderurlaubs beträgt gewöhnlich mindestens 2 Tage und hängt immer von der Betriebszugehörigkeit und der Kulanz des Arbeitgebers ab.

Während des Sonderurlaubs im Todesfall wird der Lohn bzw. das Gehalt normal fortgezahlt. 

Ein Anrecht auf Sonderurlaub haben Sie, wenn der/die Ehepartner/in, ein Kind oder ein Elternteil (Verwandte ersten Grades) verstirbt. Beim Verlust eines Großelternteils haben Sie kein Anrecht auf Sonderurlaub.

Wer übernimmt die Wohnung nach einem Sterbefall?

Es ist möglich, unter bestimmten Voraussetzungen den Mietvertrag nach dem Tod des ursprünglichen Mieters zu übernehmen. In der Regel kann der Mietvertrag von Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkel, Eltern, etc.), Ehepartner/in, Wahlkinder und Geschwister übernommen werden.

Jedoch muss der betreffende Verwandte bereits einen gewissen Zeitraum in der Wohnung gelebt haben. Bei Verwandten gerader Linie 🡪 zwei Jahre, bei Geschwister 🡪 fünf Jahre.

Besteht kein Anspruch oder verzichtet der Erbe, wird das Mietverhältnis aufgelöst. 

WICHTIG: Bei der Auflösung des Mietverhältnisses müssen auch Strom-, Wasser-, Telefonverträge, etc. gekündigt werden.

 

Sie haben noch Fragen zum Service unseres Bestattungsunternehmens oder zur Vorsorge? Sie sind auf der Suche nach einem einfühlsamen und kompetenten Bestattungsunternehmen in Wien oder Umgebung?  Bestattung Ried steht Ihnen gerne zur Seite und unterstützt Sie bei allen anfallenden Behördengänge und Formalitäten.

Bestattungried Erfahrung Batch e1709306848502