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Oft tritt ein Todesfall plötzlich und unvorbereitet ein. Besonders den Angehörigen des Verstorbenen wird eine große Last während der Trauerzeit aufgebürdet. Um den Angehörigen in dieser schweren Zeit unter die Arme greifen zu können, haben wir eine Checkliste bei einem Todesfall zusammengestellt. Wir stehen Ihnen in Wien und Umgebung zur Seite und unterstützen Sie bei der Organisation und Umsetzung und beraten Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge.
Für die Angehörigen stellt ein Todesfall immer eine enorme Ausnahmesituation dar. Neben der Trauer müssen Beisetzung und Trauerfeier beim Bestatter von den Hinterbliebenen geplant und organisiert werden.
Was muss unmittelbar nach einem Todesfall in Österreich unternommen werden?
Wie ist die Beisetzung beim Bestatter zu organisieren?
Welche Dokumente werden in Österreich benötigt?
Wie erhalte ich eine Sterbeurkunde in Österreich ?
Unsere Checkliste für den Todesfall in Österreich liefert Ihnen alle notwendigen Informationen und soll Sie bei der Organisation der Bestattung unterstützen.
Bei einem eingetretenen Todesfall sind die ersten Schritte immer abhängig vom Sterbeort.
Bestattung Ried in Wien und Umgebung ist jederzeit für Sie in dieser schweren Zeit erreichbar. Wir unterstützen Sie bei allen anfallenden Organisationen (z.B. Beschaffung der Sterbeurkunde, etc.), stehen Ihnen bei Fragen zur Seite und begleiten Sie bei Ihrer individuellen Trauerfeier.
Nachdem die Todesfeststellung von einem Arzt erfolgt ist, die Totenbeschau durchgeführt wurde und die Todesanzeige vom Totenbeschauarzt/von der Totenbeschauärztin ausgestellt wurde, sind folgende Schritte notwendig:
Kontaktieren Sie das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens so früh wie möglich. Sie sind auf der Suche nach einem mitfühlenden und erfahrenen Bestattungsunternehmen? Bestattung Ried ist rund um die Uhr, telefonisch oder per Mail, für Sie erreichbar.
Für die Beurkundung des Sterbefalls auf dem Standesamt benötigen Sie folgende Dokumente des/der Verstorbenen:
Sollten Dokumente nicht auffindbar sein, ist das kein großes Problem. Die Bestattung Ried wird mit Ihrer Hilfe die Sterbeurkunde besorgen, welche für das weitere Vorgehen benötigt wird.
Sollte der/die Verstorbene alleine gelebt haben, fahren Sie zum Wohnort und füttern ggf. Haustiere, schließen Sie die Fenster und drehen Sie Wasser und Heizung ab.
Außerdem sollten Sie weitere Bekannte und Verwandte über den Sterbefall informieren.
Unser einfühlsames und erfahrenes Team von Bestattung Ried bietet Ihnen den besten Service und begleitet Sie bei der Planung und Ausrichtung Ihrer individuellen Trauerfeier.
Auch wenn ein Sterbefall sehr kräfteraubend ist, sollten Sie Behörden, Ämter und Co. über den Todesfall informieren.
Nach Eintragung des Todesfalles im Sterbebuch erhalten Sie die Sterbeurkunde. Diese benötigen Sie für die Abmeldung von Versicherungen, Verträgen und Institutionen.
Folgende Stellen müssen Sie aktiv über den Sterbefall informieren:
Folgende Stellen werden bei einem Todesfall automatisch durch das zuständige Standesamt verständigt:
Der Service jedes Bestattungsunternehmens ist individuell. In der Regel übernimmt der Bestatter folgende Aufgaben:
Zuerst wird der/die Verstorbene überführt. Danach findet die hygienische Erstversorgung statt. Anschließend erfolgt, falls notwendig, die kosmetische Aufbereitung und bei Unfällen die Rekonstruktion des Leichnams.
Des Weiteren unterstützt Sie das Bestattungsunternehmen bei der Auswahl eines Sarges oder einer Urne und berät Sie ausführlich über die verschiedenen Bestattungsarten.
Darüber hinaus werden diverse Behördengänge (z.B. Kontaktaufnahme mit dem Standesamt, Absprache mit den Friedhofsträger, Organisation kirchlichen Trauerfeier, etc.) ebenfalls oft vom Bestattungsunternehmen übernommen
Die Zuständigkeit für die Totenbeschau ist in jedem Bundesland minimal unterschiedlich. In der Regel muss jeder Todesfall entweder der zuständigen Gemeinde oder direkt dem Totenbeschauarzt bzw. der Totenbeschauärztin gemeldet werden. Aber auch eine Meldung an ein Bestattungsunternehmen ist zugelassen, da das Bestattungsunternehmen die zuständigen Behörden verständigt.
Folgende Personengruppen sind zur Meldung eines Todesfalles gesetzlich verpflichtet:
WICHTIG: Wird ein Leichnam in der Öffentlichkeit gefunden, ist man zu einer Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde verpflichtet.
In Wien kann, zum Zwecke der Totenbeschau, die Meldung eines Sterbefalles direkt telefonisch unter 01 400 087 890 an den Journaldienst der MA15 gerichtet werden.
In der Regel wird Sonderurlaub im Todesfall gewährt, wenn ein Verwandter/eine Verwandte ersten Grades verstirbt.
Die Dauer des Sonderurlaubs beträgt gewöhnlich mindestens 2 Tage und hängt immer von der Betriebszugehörigkeit und der Kulanz des Arbeitgebers ab.
Während des Sonderurlaubs im Todesfall wird der Lohn bzw. das Gehalt normal fortgezahlt.
Ein Anrecht auf Sonderurlaub haben Sie, wenn der/die Ehepartner/in, ein Kind oder ein Elternteil (Verwandte ersten Grades) verstirbt. Beim Verlust eines Großelternteils haben Sie kein Anrecht auf Sonderurlaub.
Es ist möglich, unter bestimmten Voraussetzungen den Mietvertrag nach dem Tod des ursprünglichen Mieters zu übernehmen. In der Regel kann der Mietvertrag von Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkel, Eltern, etc.), Ehepartner/in, Wahlkinder und Geschwister übernommen werden.
Jedoch muss der betreffende Verwandte bereits einen gewissen Zeitraum in der Wohnung gelebt haben. Bei Verwandten gerader Linie 🡪 zwei Jahre, bei Geschwister 🡪 fünf Jahre.
Besteht kein Anspruch oder verzichtet der Erbe, wird das Mietverhältnis aufgelöst.
WICHTIG: Bei der Auflösung des Mietverhältnisses müssen auch Strom-, Wasser-, Telefonverträge, etc. gekündigt werden.
Sie haben noch Fragen zum Service unseres Bestattungsunternehmens oder zur Vorsorge? Sie sind auf der Suche nach einem einfühlsamen und kompetenten Bestattungsunternehmen in Wien oder Umgebung? Bestattung Ried steht Ihnen gerne zur Seite und unterstützt Sie bei allen anfallenden Behördengänge und Formalitäten.